Zur dauerhaften Sanierung schadhafter Straßendecken, deren Standfestigkeit durch Rissbildung gefährdet wird, setzt COLAS vor dem Aufbringen einer neuen Verschleißschicht ein Vlies aus Endlosfaser ein. Damit wird die Reflexionsrissbildung im neuen Belag (Oberfläche oder Mischgutdecke) unterbunden und die Lebensdauer somit deutlich erhöht.
PGM 14 ist ein Vlies, welches aus endlos vernadelten Polypropylenfasern besteht, die durch mechanische Verfestigung miteinander verbunden sind. Dieses Vlies wurde speziell entwickelt, um die Entstehung von Reflexionsrissen in sanierten Fahrbahnen zu verzögern. Es erfüllt drei wichtige Funktionen: Abdichtung, Spannungsausgleich, gleichmäßige Schichthaftung.
Lieferform
Länge: 150 lfm pro Rolle
Breite: 1,00 / 1,90 / 3,00 / 3,80 m
Stärke: 140 g/m²
PGM-G besteht aus dem bekannten Asphaltvlies PGM 14 verstärkt mit einer hochzugfesten Glasfaser. Die Verstärkungseigenschaften der Glasfaserkomponente, kombiniert mit den abdichtenden, gleichmäßig haftenden Eigenschaften von PGM 14, führen zu einer spürbaren Reduktion der Reflexionsrissfortpflanzung. PGM-G empfiehlt sich vor allem bei Auftreten horizontaler Kräfte im Schichtaufbau mit daraus resultierenden hohen Spannungen.
Lieferform
PGM-G 50/50:
Länge: 100 lfm pro Rolle
Breite: 0,95/1,90m
Stärke: 300 g/m²
PGM-G 100/100:
Länge: 150/75 lfm pro Rolle
Breite: 0,95/1,90m
Stärke: 430 g/m²
COLFLEX C 69 BP 3 – OB ist eine kationische, unstabile Bitumenemulsion auf Basis polymermodifiziertem zur Emulgierung geeignetem Bitumen (ÖNORM B 3613).
Anwendungsbereich
COLFLEX C 69 BP 3 – OB wird als Bindemittel zur Herstellung von hochwertigen Oberflächenbehandlungen auf stark beanspruchten Verkehrsflächen eingesetzt. Weiters findet COLFLEX C 69 BP 3 Anwendung als Bindemittel bei Verlegung von Asphaltvlies.
Verarbeitung
Die Aufbringung von COLFLEX C 69 BP 3 – OB kann mittels Handspritzlanzette oder mit Breitspritzgeräten erfolgen. Die optimalen Aufwandsmengen müssen je nach Anwendungsspezifik bauseits bestimmt werden.
Lieferform
Im Tankwagen.
Dieses Produkt ist gütegesichert gemäß Erlaß des Bundesministeriums vom 12.11.98 Zl.850.300/7-VI/B/7/98 und unterliegt einer strengen Eigen- und Fremdüberwachung.